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Seit 10. März 2021 ist die EU-Transparenzverordnung zur Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen in Kraft. Makler, die sie noch nicht umgesetzt haben, sollten das schnell nachholen. Denn als Vermittler bist du nun verpflichtet, Kunden umfassend zum Thema Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten zu informieren.
Die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, wie es im schönsten Verwaltungsdeutsch heißt, besagt im Kern: Du musst deine Kunden rechtzeitig vor Geschäftsabschluss („vorvertraglich“) darüber in Kenntnis setzen, ob die von dir vermittelten Produkte bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen – und wenn ja, auf welche Weise das geschieht. Diese Kriterien beziehen sich auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nach den englischen Begriffen Environment, Social, Governance werden sie auch ESG-Kriterien genannt.
Das ist aber noch nicht alles. Die Informationspflicht erstreckt sich auch auf die Risiken, die sich daraus ergeben und darauf, wie sich das auf die Rendite der jeweiligen Finanzprodukte auswirken kann. Und solltest du der Meinung sein, dass diese Nachhaltigkeitsrisiken für das angebotene Produkt keine Rolle spielen, musst du auch das klar kommunizieren und begründen. Die Informationspflicht bezieht sich dabei nur auf die Homepage des Vermittlers. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ergänzt sie die vorvertraglichen Informationspflichten.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Die EU-Transparenzverordnung gilt nur für Büros, die mehr als zwei Mitarbeiter beschäftigen. Und: Makler, die über keine eigene Website verfügen, sind nicht verpflichtet, eine einzurichten, nur um die Nachhaltigkeitsinformationen dort präsentieren zu können.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat die neue EU-Verordnung kritisiert. „Die Vermittlerbranche muss erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen“, klagt BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer Stellungnahme. An der Verpflichtung, die Transparenzverordnung zu beachten, ändert diese Kritik freilich nichts. Als Hilfestellung hat der BVK zusammen mit der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste erstellt, in der Schritt für Schritt erklärt wird, wie du bei der Umsetzung vorgehst (inkl. Formulierungsvorschläge). Vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und dem Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa gibt es inzwischen einen Leitfaden, der ebenfalls hilfreich sein kann (inkl. Formulierungsvorschläge). Mit Nachhaltigkeitskriterien werden sich Makler aber in Zukunft wohl noch intensiver befassen müssen – ab 2022 soll es eine Beratungspflicht zu dem Thema geben. Eine entsprechende Verordnung tritt voraussichtlich schon im ersten Quartal des nächsten Jahres in Kraft.