Rund 600.000 Deutsche schafften sich im ersten Coronajahr 2020 einen Hund an. Vielleicht ist auch in deinem Kundenkreis ein neuer Hundehalter dabei? Dann sprich ihn doch mal darauf an, ob er bereits eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung hat. In manchen Bundesländern ist das sogar obligatorisch.
Grundsätzlich gilt: Für alle Schäden, die der Vierbeiner verursacht, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe. Das muss nicht immer ein Biss sein. Auch wenn der Hund unkontrolliert auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, müssen Herrchen oder Frauchen für den Schaden aufkommen. Die Haftung gilt laut Paragraf 833 des BGB sogar dann, wenn der Halter den Vorfall nicht verschuldet hat. Hintergrund: Für Tierhalter besteht die sogenannte Gefährdungshaftung.
Gefährdungshaftung: Was hat es damit auf sich?
Anders als bei der Verschuldenshaftung (die eintritt, wenn jemand beispielsweise bei einem Bekannten eine Vase vom Tisch stößt) geht der Gesetzgeber bei Hunden davon aus, dass von ihnen per se Gefahr ausgeht. Schon die Haltung stellt demnach ein Risiko dar. Deshalb kann der Halter auch ohne eigenes Verschulden zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet werden. Und da reden wir gegebenenfalls von sechsstelligen Summen oder noch höheren Beträgen, etwa wenn das Tier einen schweren Verkehrsunfall verursacht, womöglich mit Personenschäden.
Experten raten deshalb allen Hundehaltern dringend zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sie ohnehin für alle Hunde Pflicht, in Nordrhein-Westfalen für Hunde ab einer Größe von 40 Zentimetern. Gefährliche Listenhunde („Kampfhunde“) müssen in ganz Deutschland versichert sein.
Das sollte eine gute Hundehalter-Haftpflicht leisten
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die der versicherte Hund verursacht und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Deckungssumme sollte bei mindestens 5 Millionen Euro liegen. Weitere wichtige Details, die beispielsweise die Police von Zurich enthält, sind die Mitversicherung von Welpen, ein vorübergehender Auslandsaufenthalt sowie gewollte und ungewollte Deckakte.
Familienangehörige und gelegentliche private Hundehüter sind bei Zurich beitragsfrei mitversichert. Somit ist z.B. der Nachbar versichert, wenn er den Hund in deinem Urlaub Gassi führt und keine eigene Privathaftpflicht besitzt.“
Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch
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