Puppen, Sneakers, edle Whiskys – wer sein Geld in ungewöhnliche Sammlungen steckt, verbindet persönliche Leidenschaft mit einem (möglicherweise) lukrativen Investment. Doch wie versichere ich die Liebhaberstücke? Und wie ist der Begriff „Sammlung“ – versicherungstechnisch – eigentlich definiert?
Wenn einer deiner Kunden im Gespräch mal auf seine tolle Sneakerssammlung zu sprechen kommt oder von seinen mittlerweile 50 Flaschen sündhaft teurer Whiskys erzählst, solltest du als Makler oder Maklerin hellhörig werden. Sind die Schätze angemessen versichert? Auch wenn der Kunde bereits eine Hausratversicherung hat, empfiehlt es sich, die Police noch einmal unter die Lupe zu nehmen.
Passt die Deckungssumme der Hausratversicherung noch?
Der Grund: Zwar sind Sammlungen unterschiedlicher Art meist über die Hausratpolice abgedeckt. Bei Zurich zum Beispiel fallen CDs, Wein, Puppen, Modelleisenbahnen und andere Sammlungen als Wertsachen mit einer Entschädigungsgrenze unter den Versicherungsschutz. Die Frage ist aber, ob die Deckungssumme noch passt. Möglicherweise hatte dein Kunde bei Vertragsabschluss noch gar keine Sammlung. Oder sie hat mit der Zeit ordentlich an Wert zugelegt. Das kann zum Beispiel bei hochwertigen Weinen oder Spirituosen der Fall sein, die mit den Jahren im Preis steigen. So konnten sich Sammler von edlen Whiskys vor einiger Zeit noch über Wertzuwächse von bis zu 40 Prozent pro Jahr freuen.
In so einem Fall solltet ihr die Versicherungssumme anpassen, damit keine Unterversicherung entsteht, von der bei einem Schaden auch alle anderen versicherten Gegenstände des Hausrates betroffen wären. Außerdem solltest du deinem Kunden raten, den Wert seiner Sammlung regelmäßig zu überprüfen und im Zweifel von einem Experten schätzen zu lassen. Wertveränderungen sollte er dir gegebenenfalls mitteilen – und natürlich Kaufbelege gut aufbewahren.
Was verstehen Versicherungen unter einer Sammlung?
Allerdings ist nicht jede Anhäufung von Gegenständen aus Versicherungssicht gleich eine Sammlung. Zwar gibt es keine einheitliche Definition im Sinne der Versicherungsbedingungen. In Praxis werden aber üblicherweise zwei Indizien zu Grunde gelegt.
Erstens: Handelt es sich lediglich um eine zufällige Anhäufung gleichartiger Dinge? Wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel gern liest und sich ständig neue Bücher kauft, ist das noch keine Sammlung. Handelt es sich aber um gezielt angeschaffte Werke, etwa Erstausgaben von Karl-May-Büchern, kann man durchaus von einer Sammlung sprechen. Zweitens ist die Stückzahl entscheidend. Eine Modelleisenbahn mit 4 Loks und 15 Waggons wird kaum als Sammlung durchgehen. Hat dein Kunde aber eine raumfüllende Anlage und mehrere Vitrinen voll mit Loks und Waggons, besitzt er damit sicherlich schon eine Sammlung.
Pfefferminzia, Autor René Weihrauch
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