Schnee, Eis, nasses Laub: Wer haftet bei Stürzen vor dem Haus?

Auf glatten Gehwegen kommt es im Herbst und Winter oft zu schlimmen Stürzen. Wer ist für die Räumung von Schnee, Eis und glitschigem Laub zuständig? Wer haftet, wenn Passanten hinfallen und sich verletzen? Welche Versicherungen schützen Hauseigentümer und Mieter? Hier gibt’s die Antworten.

Grundsätzlich gilt: Die Wegesicherheit auf und vor privaten Grundstücken ist Sache der Hauseigentümer. Sie müssen dafür sorgen, dass die Zufahrtswege zum Gebäude ebenso schnee- und eisfrei sind wie die öffentlichen Gehwege davor. Für letzteres ist zwar formal die Gemeinde zuständig. In der Regel entledigt sie sich dieser Pflicht aber über die kommunale Satzung und brummt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke die Streu- und Räumpflicht auf. Bei Mietobjekten können Eigentümerinnen und Eigentümer die Pflicht wiederum per Mietvertrag an die Mieter weitergeben, müssen allerdings überwachen, ob sie dem auch wirklich nachkommen.

Räumpflicht verletzt? Das kann teuer werden

So weit, so einfach. Passiert allerdings ein Glätteunfall vor dem Haus, ist es oft strittig, wer nun tatsächlich die Haftungsverantwortung trägt und möglicherweise für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld aufkommen muss. So stellt sich beispielsweise häufig die Frage, ob der Eigentümer einer vermieteten Immobilie seine Überwachungspflicht erfüllt hat. Tat er das nicht, haftet er selbst und nicht der räumfaule Mieter. Außerdem kommt es auf die Ausdehnung der Glätte an. Es muss sich – juristisch gesprochen – um eine „allgemeine Glätte“ handeln. Ist es nur auf einer kleinen, begrenzten Stelle rutschig, entfällt die Räumpflicht. Logisch, dass es bei all diesen Unwägbarkeiten schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommt, die möglicherweise vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Private Haftpflicht schützt auch bei Rechtsstreit

Aber gleichgültig, ob die Verhältnisse eindeutig oder rechtlich umstritten sind – mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind deine Kunden in jedem Fall gut abgesichert. Sie erstattet berechtigte Ansprüche von Geschädigten, und wenn die Sache juristisch geklärt werden muss, übernimmt sie die Gerichtskosten. Noch eine Besonderheit: Wird die Immobilie nicht privat, sondern geschäftlich genutzt, ist eine Betriebshaftpflicht unbedingt zu empfehlen. Experten raten außerdem dazu, dass sich Eigentümer schon während der Bauphase und generell bei vermieteten Immobilien zusätzlich mit einer Haus – und Grundbesitzerhaftpflicht schützen.

Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch

Titelbild: © v_sot / stock.adobe.com

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