Outdoor-Möbel, Grill & Co.: Wie versichert mein Kunde sie richtig?

Urlaub zu Hause liegt im Trend – und damit auch die Anschaffung von hochwertigen Gartenmöbeln. Oft stellt sich dann die Frage: Wie sind die teure Sonnenliege, der Marken-Grill und anderes Equipment eigentlich versichert? Was du deinen Kunden in so einem Fall antwortest, erfährst du hier.

Zahlt das meine Hausratversicherung? Spätestens, wenn ein Sturm gewütet hat oder Gartenmöbel zur Beute von Langfingern wurden, sehen sich Makler mit dieser Kundenfrage konfrontiert. Besser ist es, sich damit auseinanderzusetzen, bevor etwas passiert. Denn die Antwort lautet wie so oft: Es kommt drauf an.

Ist die Sitzbank auf der Terrasse im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratpolice denn nicht mitversichert?

Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung springt nur bei Gegenständen ein, die sich am Versicherungsort befinden. Also in der Regel im Haus oder in der Wohnung. Die Außenversicherung deckt Schäden an Hausratgegenständen ab, die vorübergehend in fest verschlossenen Räumen untergebracht sind, also z.B. während einer Urlaubsreise im Hotelzimmer. Deshalb brauchen Versicherte für sich draußen befindliche Gartenmöbel oder für sonstiges Gartenequipment entsprechende Zusatzbausteine. Damit sind draußen stehende Möbel, Grillgeräte, Pflanzenkübel und anderes gegen Diebstahl, Sturm und Hagel abgesichert. Auch Gartenmöbel auf dem Balkon werden nach einem Sturmschaden nur mit einem entsprechenden Zusatzeinschluss in der Hausratversicherung ersetzt!

Doch Achtung: Eigentümer stehen in der Pflicht, ihren Besitz so gut es geht gegen Einbrecher zu schützen – etwa, indem Sessel, Liegen und Ähnliches mit einer Kette angeschlossen werden. Ansonsten riskieren sie, ihren Versicherungsschutz wegen Fahrlässigkeit zu verlieren (ähnlich wie bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad). Der Grund: Hecken und Gartenzäune bieten meist kaum Schutz gegen unerwünschte Eindringlinge.

Ohne Deckungserweiterung kommen Versicherungsnehmer dagegen aus, wenn Gegenstände in einer Garage, einem Schuppen oder einer Gartenlaube untergebracht sind. Sofern diese zum Haus gehören, greift hier die „reguläre“ Hausratversicherung.

Wie ist meine Gartenlaube versichert?

Schäden an der Gartenlaube selbst (zum Beispiel durch einen Sturm) sind normalerweise über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt allerdings nur für Lauben, die in einem zum Haus gehörenden Garten stehen, und nicht für solche auf einem externen Grundstück, beispielsweise einem Schrebergarten. Wird ein Gartenhäuschen erst nachträglich errichtet, solltest du zusammen mit dem Kunden prüfen, ob die bestehende Versicherung ausreicht oder erweitert werden muss.

Tipp: Mit der Hausratversicherung von Zurich kannst du deinen Kunden in jedem Fall ein Top-Angebot machen. Diebstahl von Rasenmähern und Grillgeräten sowie Sturmschäden an Gartenmöbeln sind darin – abhängig vom gewählten Schutz – bereits mitversichert.

Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch

Headerbild: © Zurich

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