So sorgfältig du auch arbeitest – als Makler bist du immer einem gewissen Haftungsrisiko ausgesetzt. Wer die gesetzlichen Grundlagen kennt, kann diese Risiken aber minimieren. Ein Punkt betrifft zum Beispiel die sogenannte Besitzstandsklausel. Was du dazu wissen musst, erfährst du hier.
Die Rolle des Maklers im Verhältnis zu seinem Kunden wurde schon 1985 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundlegend festgelegt. Demnach tritt er als „treuhänderähnlicher Sachwalter“ des Versicherungsnehmers auf. „Aus dieser Stellung ergeben sich weitreichende Pflichten des Maklers“, so Fachanwalt Stefan Winheller in einer Erklärung zur Maklerhaftung. Der Vermittler habe nicht nur individuell passenden Versicherungsschutz zu besorgen und fehlende Sachkenntnis des Kunden auszugleichen. „Auch während der Vertragslaufzeit bestehen die Prüfungs-, Überwachungs- und Unterrichtungspflichten weiter“, erklärt der Jurist.
Beratungspflichten senken dein Haftungsrisiko
Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 verschärften sich die Bedingungen für Makler weiter, vor allem was Beratungs- und Dokumentationspflichten betrifft. Sie sind seitdem bis ins kleinste Detail geregelt (siehe die Paragrafen 61 und 62 des VVG). Auch die Überwachungspflicht zu laufenden Verträgen gehört dazu. Wenn du für deinen Kunden beispielsweise einen günstigeren Tarif bei einer anderen Versicherung findest und den Vertrag auf Wunsch des Kunden umstellst (wozu du verpflichtet bist), kann es passieren, dass der neue Vertrag im Vergleich zum alten bestimmte Leistungslücken enthält. Diese Klippe kannst du umschiffen, indem du darauf achtest, dass der neue Vertrag die sogenannte Besitzstandsklausel enthält.
Besitzstandsklausel macht deinen Job als Makler leichter
Eine solche Klausel ist hauptsächlich bei einfachen Sachversicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht bei zunehmend mehr Gesellschaften Vertragsbestandteil. Sie besagt, dass alle Leistungen aus dem vorherigen Vertrag auch in der neuen Police garantiert werden. Damit wirst du deiner Maklerhaftung gerecht und deinem Kunden entstehen keine Leistungslücken.
In der privaten Haftpflichtversicherung von Zurich ist die Besitzstandsklausel integriert. Sie sieht vor, dass im Schadenfall die Regulierung auf Wunsch des Kunden gemäß dem Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorvertrages erfolgt. Im Sinne der Beratungshaftung macht das für dich als Makler die Arbeit wesentlich leichter und risikoärmer. Details dazu findest du im Zurich Maklerweb – einfach hier klicken.
Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch