E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter – inzwischen ist kaum noch überschaubar, was auf unseren Straßen an elektrobetriebenen Zweirädern unterwegs ist. Welche Versicherungen brauchen Fahrerinnen und Fahrer im Einzelfall? Und wie werden eigentlich E-Autos optimal versichert? Die Antworten findest du hier.
Ob deine Kunden für ihren fahrbaren E-Untersatz ein Versicherungskennzeichen brauchen oder ob der private Haftpflichtschutz ausreicht, ob für das Elektro-Zweirad ein Führerschein benötigt wird und welche Zusatzversicherungen unbedingt zu empfehlen sind – all das hängt von der Art des E-Fahrzeuges ab. Deshalb hier erst einmal eine Begriffsklärung (siehe auch Grafik):
Elektro-Zweiräder: Was ist was?
+ Pedelec: Was im Volksmund oft (aber fälschlicherweise) als E-Bike bezeichnet wird, ist tatsächlich häufig „nur“ ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Der E-Antrieb unterstützt den Nutzer hier lediglich beim Fahren. Ohne dass der Fahrer selbst in die Pedale tritt, rollt ein Pedelec nicht oder höchstens mit Schrittgeschwindigkeit. Rechtlich gesehen ist es damit ein Fahrrad und muss nicht amtlich zugelassen werden. Für Pedelecs ist auch kein Versicherungskennzeichen nötig. Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden mit ab. Du solltest aber deine Kunden in diesem Zusammenhang darauf ansprechen, ob sie überhaupt haftpflichtversichert sind. Ansonsten wäre hier eine gute Gelegenheit, eine entsprechende Police anzubieten.
+ E-Bike: Im Gegensatz zum Pedelec fährt ein E-Bike auch allein durch den elektrischen Antrieb, also ohne, dass der Fahrer treten muss. Je nach Leistung des E-Motors kommt es dabei auf Höchstgeschwindigkeiten zwischen 20 und 40 km/h. Deshalb handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kraftrad. Das heißt: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, brauchen ein Versicherungskennzeichen zur Kfz-Haftpflicht und mindestens einen Mofaführerschein (bei E-Bikes bis 45 km/h Führerscheinklasse AM).
+ S-Pedelec: Das S-Pedelec (Schnelles Pedelec) stellt einen Sonderfall dar. Mit Trittunterstützung des Fahrers erreicht es dank seines 500-Watt-Motors bis zu 45 km/h, also deutlich mehr als ein „normales“ Pedelec. Aus diesem Grund sind hier wie bei E-Bikes Führerschein und Versicherungskennzeichen Pflicht. Auch gelten Helmpflicht und ein Mindestalter von 16 Jahren.
+ E-Scooter: Vor allem in Großstädten prägen die auch E-Roller genannten Gefährte immer häufiger das Stadtbild. Da sie nicht schneller als mit Tempo 20 unterwegs sind, benötigen Nutzer für die schmalen Roller keinen Führerschein und müssen auch keinen Helm tragen. Trotz der relativ niedrigen Höchstgeschwindigkeit sind allerdings eine Betriebserlaubnis und eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Diese Versicherungen solltest du empfehlen
Mit dem vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen ist bei E-Fahrzeugen lediglich die normale Haftpflicht abgedeckt. Ein bisschen mehr Schutz sollte aber schon sein, um sich gegen mögliche Risiken zu wappnen. So bietet beispielsweise Zurich mit dem E-MobilSchutz eine umfassende Absicherung für E-Bikes & Co. Sie greift auch bei Bedienungsfehlern sowie bei Schäden am Akku – unabhängig davon, ob diese unterwegs oder beim Laden auftreten. Außerdem sind Kunden mit dem E-MobilSchutz gegen Diebstahl oder Raub inklusive Teilediebstahl abgesichert, ebenso gegen Schäden, die durch einen Sturz zustande kommen. Entsorgungskosten und die Übernahme von Ausgaben für die Heimfahrt nach einem versicherten Schaden sind weitere Bestandteile der Police. Als europaweite „All-Risk-Deckung“ bietet sie Kunden lückenlosen Schutz für jedes elektrisch angetriebene Zweirad.
Bei E-Autos sollten Kunden zunächst wissen, dass wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollten sie vor allem an den Schutz des Akkus denken. Das kann über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung geschehen. Wichtig ist, dass die Kaskopolice einen Rundumschutz für den Akku enthält, also beispielsweise auch Bedienfehler mit abdeckt. Es geht aber auch einfacher. Zurich bietet für E-Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen (E-Autos, E-Motorräder) im Rahmen des Kfz-Tarifs Optimal die Bausteine „Elektro-Plus“ und „Akku-Ausgleich“ an. Damit sind Fahrerinnen und Fahrer immer auf der sicheren Seite.
Und ganz neu:
Ab sofort können neben Privatpersonen auch Firmen mit max. 25 Mitarbeitern versichert werden. Es können je Firma max. 15 Elektro-Räder (Fahrräder und Pedelecs) ohne Versicherungskennzeichen abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass sie vom jeweiligen Unternehmen erworben und seinen Mitarbeitern für ausschließlich private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.