Witwenrente: Kompliziert geregelt, mickrig in der Leistung

Nach dem Tod des Ehepartners hat der oder die Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Was viele aber nicht wissen: Die Zahlungen fallen möglicherweise sehr gering aus. Mit einer Risikolebensversicherung haben deine Kunden eine wichtige, zusätzliche Absicherung.

Witwenrente ist nicht gleich Witwenrente. Welche Art Rente gezahlt wird und in welcher Höhe, das hängt von zahlreichen Umständen ab. Je nach Rentenart fließen die Zahlungen auch unterschiedlich lange. Hier zusammengefasst die wichtigsten Punkte, die deine Kunden kennen sollten, wenn du mit ihnen über die Themen Witwenrente und/oder Risikolebensversicherung sprichst.

Große oder kleine Witwenrente?

Bei der Berechnung der Rentenhöhe kommt es darauf an, ob die Bezüge nach altem oder nach neuem Recht gezahlt werden und ob es sich um die sogenannte große oder die kleine Witwenrente handelt. Doch selbst im besten Fall (große Witwenrente nach altem Recht) beträgt die Höhe gerade einmal 60 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Wurde die Ehe allerdings erst 2002 oder später geschlossen, sind es schon nur noch 55 Prozent. Sollte der Ehepartner bei seinem Tod jünger als 65 gewesen sein, gibt es einen weiteren Abschlag. Immerhin: Gezahlt wird sie bis zum Lebensende.

Für die große Witwenrente müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der oder die Hinterbliebene entweder

+ mindestens 45 Jahre und 11 Monate alt sein (bis 2029 steigt das Mindestalter auf 47 Jahre)

oder

+ ein minderjähriges Kind erziehen

oder

+ selbst erwerbsgemindert, -unfähig oder berufsunfähig sein.

Kleine Rente fließt nur zwei Jahre

Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, fließt nur die kleine Witwenrente in Höhe von mickrigen 25 Prozent der Rente des Verstorbenen – und auch das lediglich für eine Dauer von zwei Jahren. Ausnahmsweise besteht ein Anspruch auf lebenslange große Rente, wenn die Partner vor 2002 geheiratet haben und mindestens einer von ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Unterm Strich bedeutet das: Viele Verheiratete werden als Witwe oder Witwer sicher nicht in den Genuss einer üppigen Rente kommen. Zudem gelten Zahlungen zu 82 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen, ab 2040 in voller Höhe.

Vor diesem Hintergrund sollten viele deiner Kunden vielleicht einmal ernsthaft über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Damit sichern sie ihrem Partner für den Ernstfall ein komfortables finanzielles Polster. Die Risiko-LV von Zurich bietet da einige bemerkenswerte Produkt-Highlights, zum Beispiel einen Inflationsschutz durch dynamische Beiträge oder eine Leistungsanpassung bei besonderen Ereignissen wie der Geburt eines Kindes (ohne erneute Gesundheitsprüfung).

Außerdem ist eine Auszahlung bereits zu Lebzeiten möglich.

Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch

Titelbild: © pikselstock – stock.adobe.com

2 Kommentare

  1. Hallo,

    alles richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Nicht erwähnt wurde das eine Witwe oder Witwer nicht automatisch eine Rente von der GRV bekommt. Entscheidend sind die persönlichen Einkommensverhältnisse. So darf ein Antragsteller auf eine Hinterbliebenenrente 2022 in den alten Ländern lediglich 1.584,88€ und in den neuen Ländern lediglich 1.562,88€ an Einkünften erzielen. Sollte das neue Recht Gültigkeit haben werden alle Einkunftsarten herangezogen. Je 100€ mehr Bruttoeinkommen wird die zu erwartende Hinterbliebenenrente um 24€ gekürzt. Der Witwenrentenrechner verdeutlicht das sehr gut.

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