Während die Berufsunfähigkeits-Versicherung schon dann zahlt, wenn ich meinen Beruf nur noch zur Hälfte ausüben kann, leistet die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung erst dann, wenn ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann. In den Bedingungen steht, dass ich aus gesundheitlichen Gründen für mindestens 6 Monate keine 3 Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Übersetzt heißt das, dass ich nicht mal mehr umschulen kann, sondern zu krank bin, um irgendwas zu arbeiten.
Ich muss mich also immer wieder bemühen, dass ich mit einer Fortbildung oder Umschulung wieder eine Arbeit bekomme, mit der ich meinen Lebensunterhalt stemmen kann. Wenn ich ein Handwerker bin, muss ich realistisch eh mindestens einmal umschulen oder mich fortbilden, wenn ich bis zum Renteneintritt arbeiten will. Denn die anstrengende Arbeit, die ich als Lehrling machen musste, kann ich nicht so lange durchhalten. Ich muss irgendwann mal Vorarbeiter oder Meister werden, damit jemand jüngeres die anstrengenden Sachen für mich macht.
Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen schon früher nicht mehr so hart arbeiten kann, muss ich halt früher umschulen.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet auch dann, wenn ich nicht umschulen will. Dafür ist sie halt auch teurer. Und wenn ich dann doch umschule, weil mir langweilig ist oder weil die BU-Rente alleine auch nicht ausreicht, dann stellt die BU-Versicherung die Leistung ein. Obwohl ich ja eigentlich dafür bezahlt habe, dass ich jetzt bis zum Ende die Rente bekomme.
Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung ist also für alle, die auch umschulen würden.
Wichtig ist aber auch, dass ich mir eine Umschulung auch leisten kann. Wenn ich umschule, dann bekomme ich von der Agentur für Arbeit 60% meines alten Gehalts, wenn ich keine Kinder habe und 67%, wenn ich Kinder habe. Der neue Arbeitgeber, bei dem ich umschule, kann mir bis zu 450 Euro dazuzahlen.
Wer mit den 60% für eine Zeit klar kommt, der kann das so machen. Wer nicht damit klar kommt, sollte etwa 6 Monatsgehälter auf der Seite haben. Da eine Umschulung etwa 18 Monate dauert, kannst du mit den 6 Monatsgehältern die finanzielle Lücke während der Umschulung ganz gut auffüllen.
Oder du schließt eine BU-Versicherung in Höhe der 40% oder 33% ab. Das geht auch. Und das dann nicht bis zu deinem Renteneintritt mit 67, sondern vielleicht so bis 55 oder 60. Denn wenn du ab 55 nicht mehr arbeiten kannst, dann hilft dir auch eine Umschulung in der Regel nichts mehr.
Mit der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung kannst du also sehr sinnvoll und kostengünstig dein Einkommen absichern. Günstig ist die Absicherung, weil du einen Teil des Risikos selbst trägst. Nämlich den Teil, dass du kurzfristig nur in deinem Beruf nicht arbeiten kannst, aber in anderen Berufen schon noch.
Für Handwerker ist die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung doppelt günstig, weil es in der EU-Versicherung weniger Berufsgruppen gibt und deshalb die Kollektive größer sind als in der BU-Versicherung. Deshalb ist die EUV auf der anderen Seite für Akademiker überhaupt nicht sinnvoll, weil die wegen der vielen Berufsgruppen in der BUV weniger zahlen als in der EUV.
Autor Philip Wenzel
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