Die Entscheidung für den richtigen Versicherer ist für deine Kunden eine wichtige. In der Regel entsteht eine langfristige vertrauensvolle Verbindung. Deshalb ist es für dich ebenfalls wichtig, deinem Kunden den richtigen Partner zu empfehlen.
Planungssicherheit für deine Kunden
Dein Kunde kalkuliert seine Beiträge für die nächsten Jahre auf dem Niveau, auf dem er seinen Vertrag abgeschlossen hat. Ärgerlich, wenn die Beiträge im Laufe der Zeit teurer würden. Daher solltest Du bei deiner Beratung auf die Beitragsstabilität des Anbieters achten, denn nur ganz wenige haben hier zum einen stabil kalkuliert und zum anderen darüber hinaus noch die Beitragsanpassungsklausel gemäß §163 VVG explizit ausgeschlossen.
Mit Zurich steht dir ein erfahrener, finanzstarker Partner zur Seite. Unsere Beitragsstabilität wurde mehrfach ausgezeichnet und belegt unser Versprechen, deinen Kunden die finanzielle Sicherheit zu geben, die sie sich wünschen.
Überbrückungshilfe – Finanzielle Hilfe in jedem Fall
Im Normalfall erhält dein Kunde seine BU-Leistung, wenn er/sie voraussichtlich für mind. 6 Monate zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Oftmals ist diese Abgrenzung bzw. genaue Diagnose nur schwer möglich und dein Kunde erhält bis dahin (wenn abgesichert) sein privates Krankentagegeld. Was aber, wenn der Krankenversicherer die BU bereits erreicht sieht und seine Leistung einstellt, während der BU-Versicherer das noch anders einschätzt? Eine verzwickte Situation mit dem Kunden zwischen den Stühlen.
Zurich bietet genau dafür obligatorisch eine Überbrückungshilfe im Rahmen ihrer BU für bis zu 12 Monate. Sollte also ein privater Krankenversicherer seine Krankentagegeldleistung einstellen, zahlt Zurich deinen Kunden bis zur abgeschlossenen Prüfung der BU-Leistung max. für 12 Monate die volle BU-Rente. Der Clou dabei: Egal, ob die BU-Rente bewilligt oder abgelehnt wird, die Leistung wird nicht verrechnet oder zurückgefordert.
Assistance im Leistungsfall
Eine schwerwiegende Krankheit oder ein Unfall ziehen oftmals gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich. Die Folgen sind oft eine komplette Neuausrichtung. Das kann jeden treffen, ob in der Schule, im Studium, der Ausbildung oder in der Erwerbstätigkeit.
Gut ist, wenn du deinem Kunden eine Assistance im Leistungsfall anbieten kannst.
So kann dein Kunde auf Wunsch, in Zusammenarbeit mit ReIntra, in der Leistungs- und Schadenbearbeitung individuell abgestimmte Maßnahmen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel:
- Unterstützung bei Antragstellung gegenüber Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft)
- Erarbeitung und Umsetzung einer beruflichen Alternative
- Berufskundliche Vorträge
- Organisation von Betriebsbesuchen
- Gutachten für berufskundliche Fragestellungen
Die ReIntra-Mitarbeiter sind erfahrene und qualifizierte Experten, die den regionalen Arbeitsmarkt gut kennen und so wichtige Hilfestellung bei der Rehabilitation sowie Reintegration ins Berufsleben geben.
Weitere Dokumente und nützliche Produktinfos findest du im Maklerweb.