Hinterbliebenvorsorge und BauFi-Schutz

Das Leben läuft ja nicht konstant. Das betrifft neben allem anderen auch die finanzielle Belastung. Selbst, wenn alles nach Plan läuft, ist die Belastung zwischen dem 30-55 Lebensjahr am höchsten. Denn wer eine Familie gründet, die neben aller Freude, die sie bringt, eben auch Geld kostet, braucht viel Lebensraum. Und das ist immer noch sehr häufig die eigengenutzte Immobilie.

Es ist vollkommen logisch, dass ich meiner Familie damit ein Zuhause geben will. Und das soll auch bestehen, wenn ich nicht mehr lebe. Egal, wann das ist.

Deshalb muss ich die Finanzierung meiner Immobilie vor allen Eventualitäten absichern.

Ich sollte z.B. die Höhe der Rate über eine Nachversicherungsgarantie in meine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen. Dabei kann ich mir ein individuelles Angebot einholen, damit die neue Höhe nicht bis zum Vertragsende der BU-Versicherung läuft, sondern eben nur bis zum Ende der Finanzierungslaufzeit. Das macht die Versicherung günstiger. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung bis 67 kostet meist doppelt so viel wie eine, die nur bis 60 läuft.

Darüber hinaus verlangt die Bank oft eine Risikolebensversicherung zur Absicherung des Darlehens. Das ist dann blöd, wenn du Raucher bist oder Vorerkrankungen hast. Denn dann wird es entweder teuer oder unmöglich.

Was aber geht ist der Ratenschutz der Zurich. Hier gibt es keine Gesundheitsfragen! Du kannst den Vertrag über 2-25 Jahre abschließen und dabei die Summe für 5 Jahre Ratenzahlung versichern.

Wenn du willst, kannst du noch bis zu 30% der Darlehensrate bei Krankschreibung und 40% der Rate bei Arbeitslosigkeit absichern. Warum reichen 30% bzw. 40%? Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit hast du einen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Das Krankengeld liegt bei ca. 70% und das Arbeitslosengeld bei 60% bzw. bei 67%, wenn du Kinder hast.

Wer grundsätzlich gesund ist, kann auch einzeln den Schutz bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit wählen. Und mit Gesundheitsfragen ist auch eine höhere Versicherungssumme beim Todesfallschutz möglich.

Ein Tipp noch von uns: Wenn sich Ehepartner versichern, ist es immer sinnvoll, sich „über Kreuz“ zu versichern. In einem Vertrag ist der Mann versichert, aber der Vertrag gehört der Frau und im anderen ist die Frau versichert, aber der Vertrag gehört dem Mann. Wenn dann mal eine Leistung fällig werden sollte, so ist diese als Versicherungsleistung steuerfrei. Ist aber die versicherte Person auch die, die der Vertrag gehört, dann fällt die Leistung ins Erbe und wird gegebenenfalls steuerpflichtig.

Autor: Philip Wenzel

Titelbild: © bbernard – shutterstock.com

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