BU, EU, Grundfähigkeit? Die Mischung macht’s 

Weil jeder Mensch anders ist, gibt es auch so viele Versicherungen. Und wer sich dann individuell versichern möchte, der sollte auch mal über den Tellerrand hinausblicken. Denn es ist ja logisch, dass ein Versicherungsprodukt nicht alle Ausgaben absichern kann, oder?

Das Krankentagegeld – Schnell, aber kurz

Krankentagegeld zahlt mir Geld, wenn länger z.B. 42 Tage krankgeschrieben bin. Der Nachweis ist einfach, weil ich nur die Krankschreibung einreichen muss. Der Pferdefuß ist aber, dass das KTG nur vorübergehend leistet. Wenn eine Einschränkung als dauerhaft gilt, dann zahlt diese Versicherung nicht mehr. Also, genau dann, wenn es anfängt, weh zu tun.

Die Versicherung ist hilfreich, wenn ich gerade Haus finanziere, Kinder da sind und ich schon bei kurzen finanziellen Engpässen ein Problem hätte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – komplex, aber geil

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt mir Geld, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte in meinem Beruf arbeiten kann. Und das dann so lange, bis ich einem anderen Beruf wieder etwa so viel Geld verdiene wie vorher oder ich wieder gesund werde. Versichert ist wirklich jede gesundheitliche Einschränkung. Aber ich brauch einen Experten an meiner Seite, wenn der Leistungsfall eintritt. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nämlich nicht so leicht, wenn ich das nicht immer wieder beruflich mache.

Die Versicherung ist die beste Absicherung meines Einkommens, weil sie sofort leistet, wenn ich keinen Job mehr habe und auch während einer Umschulung weiterzahlt.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Günstige Alternative für alle mit Rücklagen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Auch wenn ich umschulen will… Aus gesundheitlichen Gründen ist nix mehr möglich. Auch hier sind alle gesundheitlichen Einschränkungen von Unfall bis psychische Erkrankung versichert. Und auch hier ist der Nachweis nicht ganz einfach. Aber gerade für Handwerker ist diese Absicherung deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Versicherung passt perfekt zu Handwerkern, die auch umschulen würden und so ungefähr 6 Monatsgehälter auf der Seite haben, um eine Umschulung finanziell zu überstehen.

Die Grundfähigkeitsversicherung – Notlösung oder Freizeitabsicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn ich eine Grundfähigkeit wegen einer körperlichen Einschränkung verliere. Bei psychischen Erkrankungen gibt es nur dann Geld, wenn mir ein gesetzlicher Betreuer zugeteilt wird.

Diese Versicherung hat keinen Bezug zum Beruf. Sie kann aber sehr gut Hausmänner oder Freizeitaktivitäten absichern. Wenn du dir beim Fußballspielen das Kreuzband reißt und 6 Monate nicht mehr Knien kannst, dann gibt es hier Geld.

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge – Geld, um wieder gesund zu werden

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt dir auf einmal viel Geld, wenn du eine der versicherten Krankheiten bekommst. Der Nachweis ist rein medizinisch. Das kann also dein Arzt machen.

Diese Versicherung ist hilfreich, wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dir aber die bestmögliche medizinische Versorgung bei schweren Krankheiten leisten willst. Denn mit dem Geld, dass du aus dieser Versicherung bekommst, darfst du machen, was du willst. Wenn du z.B. nicht mehr gesund werden kannst, dann geht auch noch ne Weltreise.

Kombinieren erlaubt

Wenn du also ein Akademiker bist, der einen großen Garten hat, für den ein Gärtner notwendig wäre, wenn du dich nicht mehr Knie kannst, dann brauchst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um dein Einkommen abzusichern und eine Grundfähigkeitsversicherung, um Geld für den Gärtner zu haben.

Bist du Handwerker, der nicht genügend Geld auf der Seite hast, brauchst du ein Krankentagegeld für die Zeit bis zur Umschulung und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, falls eine Umschulung nicht mehr möglich ist.

Du siehst also, oft ist nicht eine Versicherung die Lösung, sondern mehrere Produkte in verschiedenen Höhen und Laufzeiten.

Autor Philip Wenzel

Titelbild: © LightField Studios – shutterstock.com

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