Die Basisrente, das ist etwas für Selbstständige und gut verdienende Angestellte – hört man immer wieder. Es gibt aber noch einige weitere Zielgruppen, die du als Makler ansprechen kannst. Welche das sind und was du sonst über die Vor- und Nachteile der Basisrente wissen solltest, steht hier.
Betriebliche Altersversorgung, Bruttoentgeltumwandlung – das klingt alles erstmal etwas sperrig, ist es letztlich aber gar nicht. Scheue dich nicht, dir diese Vorsorgeart mal etwas genauer anzuschauen. Es kann sich lohnen!
Bei der betrieblichen Altersvorsorge – kurz bAV – handelt es sich um finanzielle Zusatzleistungen eines Unternehmens für seine Beschäftigten. Unterschieden wird dabei nach zwei Modellen: einer rein arbeitgeberfinanzierten und einer weitgehend arbeitnehmerfinanzierten Variante.
Es stimmt schon: Als die Basisrente (auch: Rürup-Rente) 2005 eingeführt wurde, war sie in erster Linie für Selbstständige gedacht, die keinen Zugang zu anderen Formen staatlich geförderter Altersvorsorge haben. Die Idee dahinter: Der Staat subventioniert die private Vorsorge, indem er die Möglichkeit schafft, Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung (auch möglich als fondsgebundene Variante oder als Fondssparplan) von der Einkommensteuer abzusetzen. Dadurch sinkt die reale monatliche Belastung durch die Beitragszahlung deutlich.
Momentan liegt der absetzbare Höchstbeitrag bei 25.787 Euro. Tatsächlich geltend machen kann der Versicherte zwar nur 92 Prozent (23.724 Euro), dieser Anteil steigt jedoch jährlich und wird 2025 die 100 Prozent erreicht haben. Frühstens ab dem 62. Lebensjahr kann sich der Versicherte das angesparte Kapital als lebenslange monatliche Leibrente auszahlen lassen. Diese Einkünfte müssen allerdings – abhängig vom Jahr des Renteneintritts – versteuert werden, ab 2040 dann zu 100 Prozent. Man spricht hier auch von „nachgelagerter Versteuerung“ der Rente.
Auch Durchschnittsverdiener profitieren
Bei der Rürup-Rente handelt es sich also im Grunde um eine Mischung aus Steuersparmodell und privater Altersvorsorge – je höher das Einkommen, umso größer die Vorteile der Basisrente. Damit sie sich für den Versicherten lohnt, wurde häufig ein Mindesteinkommen von rund 70.000 Euro im Jahr vorausgesetzt. Fachleute wie der Münchener Rürup-Experte Joachim Haid vertreten aber die Ansicht, dass die Zielgruppe unter dem Gesichtspunkt des Einkommens viel größer ist: „Wer sein Leben lang zumindest das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Einkommen verdient, aktuell sind das rund 40.000 Euro pro Jahr, ist bereits von der höheren, nachgelagerten Versteuerung betroffen. Jeder Arbeitnehmer, der zumindest dieses Einkommen hat, gehört also bereits zur Zielgruppe der Basisrente“, so Haid kürzlich in einem Interview mit dem Online-Fachmagazin Pfefferminzia.de.
Auch andere Zielgruppen werden oft vernachlässigt, wenn es um die Basisrente geht, zum Beispiel Frauen. Noch immer liegen ihre Rentenerwartungen deutlich unter denen von Männern, etwa wegen unterbrochener Erwerbsbiografien durch Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Hinzu kommt eine längere Lebenserwartung als bei Männern. Deshalb kann ihnen eine zusätzliche Basisrente im Alter durchaus nützen. Tipp fürs Beratungsgespräch mit verheirateten Interessenten: Weise unbedingt darauf hin, dass bei der Rürup-Rente die Möglichkeit besteht, die Leistungen innerhalb der Familie aufzuteilen, also etwa vom Ehemann für die Frau eine Basisrente abzuschließen – quasi als innerehelichen „Lastenausgleich“ für verlorengegangene Rentenjahre.
Tipp: Ü-50-Zielgruppe gezielt ansprechen
Natürlich gilt bei privater Altersvorsorge nach wie vor der Grundsatz: Je eher man damit anfängt, desto besser. Dennoch solltest du auch die Zielgruppe der Ü-50-Jährigen nicht außer Acht lassen. Hintergrund: Rentenzahlungen werden zurzeit lediglich zu 81 Prozent besteuert, jedes Jahr kommt 1 Prozentpunkt hinzu, bis 2040 alle Renteneinkünfte voll versteuert werden müssen. In der Anzahlphase der Basisrente können Beiträge aber ab 2025, wie erwähnt, bereits zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden (momentan 92 Prozent). Aus dieser Differenz ergibt sich ein erhebliches „Steuerplus“, wie Experten des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) errechnet haben.
Neben diesen und anderen Vorteilen (flexible Beitragsgestaltung, bei längerer Arbeitslosigkeit keine Anrechnung als Vermögen) hat die Basisrente im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge aber auch ein paar Nachteile. So ist beispielsweise keine Einmalauszahlung möglich. Auch eine Kündigung und Auszahlung zum Rückkaufwert ist nicht vorgesehen. Rürup-Verträge lassen sich lediglich beitragsfrei stellen. Und: Beim Tod des Versicherten verfällt das gesamte Kapital. Hier kannst du im Beratungsgespräch allerdings eine Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung ins Spiel bringen. Damit fließen die monatlichen Beiträge auch nach dem Tod des Versicherten weiter.