Seit Dezember 2020 haben Mieter einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Ladestation für ihr E-Auto. Für Besitzer von Eigentumswohnungen gelten ebenfalls neue Regeln. Daraus ergeben sich auch Fragen zum Versicherungsschutz. Hier die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
E-Autos in Deutschland – langsam kommt die Entwicklung ins Rollen: Mit Stand 1. Juli 2021 waren hierzulande knapp 439.000 rein elektrisch angetriebene Pkw zugelassen. Das sind rund 130.000 mehr als zu Beginn des Jahres. Hinzu kommt eine etwa gleich große Zahl an Hybrid-Modellen (Quelle: statista.de). Ein Grund für den enormen Anstieg liegt vermutlich darin, dass es mit der Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) seit dem 1. Dezember 2020 für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen einfacher ist, eine private Ladestation am Stellplatz des Fahrzeuges installieren zu lassen. Mieter haben nun einen Anspruch darauf. Wohnungseigentümer sind nicht mehr auf die Zustimmung der Eigentümerversammlung angewiesen.
Die aktuelle rechtliche Situation kurz zusammengefasst: Mieterinnen und Mieter haben seit 1. Dezember 2020 das Recht, von ihrem Vermieter die Installation einer Ladestation zu verlangen. Er muss die Umsetzung übernehmen, die Kosten tragen Mieterinnen und Mieter selbst. Bei Eigentumswohnungen kann die Eigentümergemeinschaft anders als früher nur noch über die Art der Ausführung mitbestimmen. Zu gemeinschaftlich genutzten Ladestationen müssen sich nicht alle Eigentümer an den Kosten beteiligen. Wer das nicht tut, ist logischerweise aber von der Nutzung ausgeschlossen.
Elektroversicherung als Ergänzung zur Gebäudeversicherung
Was bedeutet das nun für den Versicherungsschutz der Ladestationen? Die üblichen, fest installierten Wandladestationen (Wallboxes) gelten als Bestandteil des Gebäudes. Damit sind sie über die Gebäudeversicherung – je nach Vertragsgestaltung – gegen Leitungswasser, Feuer, Sturm und böswillige Beschädigung (Vandalismus) mitversichert.
Nicht abgedeckt sind aber Gebäudeschäden, die durch Fahrzeuge entstehen, zum Beispiel durch ein in Brand geratenes Elektro-Auto. Hier würde die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen. Doch was ist mit anderen Elektrofahrzeugen? Solltest du Kunden haben, die E-Bikes nutzen, bietet sich hier die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.
Außerdem kannst du als Ergänzung zur Gebäudeversicherung eine zusätzliche Elektronikversicherung ins Spiel bringen. Damit ist die Ladestation auch gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, Konstruktions- oder Materialfehler, Überstrom und Kurzschluss versichert.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Als fest installierter Gebäudebestandteil ist die Ladestation über die Wohngebäudeversicherung also gut abgesichert. Zumal dann, wenn eine zusätzliche Elektronikversicherung abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass die Station unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften eingebaut wurde. Darunter fallen insbesondere die Normen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (kurz: VDE-Normen). Außerdem muss ein nach VDE-Normen qualifiziertes Handwerksunternehmen die Anlage installiert haben. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für elektrische Anlagen müssen ebenfalls eingehalten werden.
Auf diese Punkte solltest du deine Kunden aufmerksam machen. Werden die genannten Bedingungen nicht eingehalten, ist im Schadenfall der Versicherungsschutz in Gefahr. Weiterer Handlungsbedarf besteht für den Fall, dass sich die Ladestation nicht auf dem Grundstück des Versicherten befindet, sondern außerhalb auf öffentlichem Gelände. Bei einem Schaden haftet dann nämlich der Besitzer der Ladestation. Deshalb muss der Versicherer über die Installation außerhalb des Grundstückes informiert und ein speziell ausgerichteter Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Pfefferminzia, Autor René Weihrauch