BU: Perfekter Schutz entsteht erst durch Überbrückungshilfe

Bei der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du ein wichtiges Detail nicht aus den Augen verlieren: Nur Policen, die eine Überbrückungshilfe beinhalten, garantieren lückenlosen Schutz. Was ohne diesen Baustein schiefgehen kann und wie die Überbrückungshilfe funktioniert, steht hier.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als reihe sich Glied an Glied zu einer perfekten Versicherungskette: Wer krank wird, lebt als Selbstständiger erst einmal vom Krankentagegeld (KTG) seiner PKV. Oder er bekommt als Angestellter sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, bevor das Krankengeld der GKV (und idealerweise das ergänzende private Krankentagegeld) einspringt. Ist die Erkrankung so schwer, dass der- oder diejenige berufsunfähig wird, setzen die Zahlungen der (hoffentlich vorhandenen) BU-Versicherung ein. Eigentlich ein lückenloser Schutz, oder? Leider nicht immer.

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Kein Krankentagegeld mehr – und noch keine BU-Rente

In der Praxis sieht es leider öfter so aus, dass der private Krankenversicherer die KTG-Zahlungen bereits einstellt, wenn über die Berufsunfähigkeit noch nicht final entschieden wurde. Das darf und tut er in der Regel, wenn der MdK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) die Berufsunfähigkeit anhand eines versendeten Fragebogens feststellt (die Definition der BU weicht allerdings in den Details deutlich von jener der BU-Versicherer ab). Sodann erfolgt i.d.R. erst die Leistungsbeantragung beim BU-Versicherer. Bis dieser dann alle Details, die zu einer Auszahlung der Berufsunfähigkeits-rente führen, abgeklärt und eingeschätzt hat, kann aber eine ganze Zeit vergehen. Die Folge: Der oder die Versicherte “sitzt zwischen den Stühlen“ und erhält mehrere Monate lang kein Geld. Dies kann existenzbedrohend sein.

Um diese Lücke zu schließen, haben einige wenige Versicherer die Überbrückungshilfe als wertvollen Leistungsbaustein in die BU eingeführt, darunter auch Zurich: Sollte der private Krankenversicherer deines Kunden die Krankentagegeldzahlungen einstellen, springt die Überbrückungshilfe in Höhe der BU-Rente ein – solange, bis die Leistungsentscheidung zur BU gefallen ist.

Auch bei negativem BU-Bescheid keine Rückzahlung

Die maximale Laufzeit der Überbrückungshilfe liegt in der Regel bei einem halben Jahr, Zurich bietet sie für zwölf Monate an. Sie ist außerdem fester Bestandteil der Police, muss also nicht zusätzlich beantragt werden, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Ein weiteres Highlight: Für den Fall, dass die BU nicht bewilligt wird, muss dein Kunde die Überbrückungshilfe nicht zurückzahlen. Und: Anders als bei anderen Anbietern fließt die Überbrückungshilfe in der BU-Versicherung von Zurich auch dann, wenn die PKV bei einem Mitbewerber abgeschlossen wurde. Inklusive Überbrückungshilfe bietet die Zurich BU damit einen sicheren Anker für schwere Zeiten.

Wusstest du schon?

Zurich hat für alle unter 40-jährigen die Gesundheitsfragen von 23 auf 12 Fragen reduziert und zeitgleich den Abfragezeitraum halbiert auf nur noch 5 Jahre (auch Psyche!).

Sofern du über einen Vergleicher rechnest, geht es jetzt wie hier beschrieben: BU-gekürzte Gesundheitsfragen

Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch

Titelbild: © Monkey Business Images / shutterstock.com

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