Liebe lässt sich nicht versichern – die Kosten für die Hochzeitsfeier schon. Und die haben es mitunter in sich: Rund 42 Prozent aller Brautpaare geben für ihre Hochzeit zwischen 10.000 und 20.000 Euro aus. Mehr als jedes zehnte Paar plant laut einer aktuellen Studie sogar Kosten von bis zu 25.000 Euro ein. Ohne zu sehr den Spielverderber zu geben – wenn du Hochzeitswillige unter deinen Kunden hast, kannst du ruhig mal auf einige Risiken hinweisen, durch die die Trauung samt teurer Feier ins Wasser fallen kann.
Diese Risiken sind abgedeckt
Da wäre zum Beispiel eine Erkrankung von Braut oder Bräutigam, von Trauzeugen und wichtigen Angehörigen. Oder was ist, wenn die Braut schwanger ist und sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Feier teilnehmen kann? Dies sind nur zwei Risiken, die die Hochzeitsversicherung von Zurich abdeckt. Weitere versicherte Risiken sind:
+ Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
+ Insolvenz der für die Feier beauftragten Dienstleister
+ Erheblicher Sachschaden am Eigentum von Braut und Bräutigam
+ Schwerer Unfall oder Tod von Braut, Bräutigam, Trauzeugen oder wichtigen Angehörigen
Cross-Selling-Chancen in der Beratung nutzen
Welche Leistungen kannst du deinen Kundinnen und Kunden für den Schadensfall nun anbieten? Die Zurich Hochzeitsversicherung sichert bis zu zwei Feierlichkeiten finanziell ab, also etwa die Feiern im Rahmen der standesamtlichen und der kirchlichen Trauung. Das heißt: Gegebenenfalls werden die einem Dritten vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Arrangement erstattet. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Saalmiete, Catering, einen Fotografen, Dekoration, Blumenschmuck, eine Musikband oder einen DJ.
Die Police hat eine Laufzeit von 23 Monaten, die Versicherungssumme liegt bei bis zu 25.000 Euro. Interessant für Maklerinnen und Makler: Im Gespräch mit jungen Paaren, die am Beginn eines neuen Lebensabschnitts stehen, ergeben sich jede Menge Cross-Selling-Möglichkeiten. Zum Beispiel zur Altersvorsorge oder den wichtigsten Versicherungen für künftigen Nachwuchs.
Übrigens: Die Hochzeits-Versicherung eignet sich auch prima als Geschenk! Nicht abgedeckt ist lediglich das Nicht-Erscheinen des Partners zur Trauung. Denn, wie gesagt: Liebe lässt sich (noch) nicht versichern.
Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch