Mit einer Eigenschadenversicherung schützen Betriebe sich vor den finanziellen Folgen von Fehlern, die ihren Beschäftigten unterlaufen. In welchen Fällen eine solche Versicherung leistet und welche Unternehmen als Zielgruppe in Frage kommen – hier haben wir es für dich zusammengefasst.
Die Eigenschadenversicherung (auch: Vermögens-Eigenschadenversicherung) gibt es als eigene Versicherungssparte bereits seit etwa 80 Jahren. Im Bereich der öffentlichen Hand, bei Städten und Gemeinden ist sie verbreitet, bei Unternehmen führt sie häufig noch ein Schattendasein. Dabei ist sie gerade für kleine und mittlere Betriebe eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Unternehmensversicherungen.
Darum hilft die Betriebshaftpflicht nicht immer weiter
Hintergrund: In vielen Unternehmen herrscht die Meinung, mit der üblichen Betriebshaftpflicht, vielleicht noch ergänzt durch eine D&O-Police, sei man gegen fahrlässiges Verhalten von Beschäftigten ausreichend abgesichert. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Denn: Eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt lediglich für Schäden auf, die Dritten durch das Verschulden von Unternehmen oder deren Mitarbeitern entstehen.
Vermögensschäden, die den eigenen Betrieb betreffen, sind davon in der Regel nicht abgedeckt.
Hat beispielsweise ein Mitarbeiter einen Vertrag mit einem neuen, externen Dienstleister geschlossen, es aber versäumt, dem alten Geschäftspartner fristgerecht zu kündigen, bleibt der Betrieb ohne eine Eigenschadenversicherung auf den Kosten sitzen. Denn wegen der sogenannten Arbeitnehmerprivilegierung im Verhältnis zwischen Unternehmen und ihren Angestellten ist es nicht so einfach möglich, den Mitarbeiter, der den Fehler gemacht hat, in Haftung zu nehmen. Bei leichter Fahrlässigkeit muss er gar nicht haften, bei mittlerer oder selbst schwerer Fahrlässigkeit nur begrenzt.
Wann leistet eine D&O-Versicherung – und wann nicht?
Auch eine D&O-Versicherung für Führungskräfte (Directors & Officers) ist nicht unbedingt eine Lösung. Denn auch hier handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die auf Drittschäden abzielt. Manchmal nutzen Unternehmen einen kleinen „Umweg“ und verklagen die betreffende Führungskraft auf Schadenersatz, so dass die D&O-Police zum Tragen kommen könnte. Ein solches Vorgehen ist allerdings dem Betriebsfrieden ebenso wenig förderlich wie dem öffentlichen Ansehen als Arbeitgeber. Außerdem enthalten viele D&O-Policen Klauseln, die Führungskräfte in bestimmten Positionen vom Versicherungsschutz ausnehmen.
Fachleute empfehlen deshalb vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine Eigenschadenversicherung. Sie sichert im Schadensfall die Liquidität und vermeidet hässliche Auseinandersetzungen im Betrieb. Details zur Vermögens-Eigenschadenversicherung von Zurich findest du hier.
Autor: Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch
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