D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Führungskräfte

Führungskräfte eines Unternehmens haften bei Fehlern unbegrenzt mit ihrem eigenen Vermögen. Nur eine Managerhaftpflichtversicherung schützt in so einem Fall vor dem finanziellen Ruin.

Ein super Einkommen, gesellschaftliche Anerkennung – Manager müsste man sein! Denken viele. Aber: Führungskräfte haben auch ein enormes Risiko, bei Fehlern, Versäumnissen und falschen Entscheidungen im Handumdrehen vor dem Ruin zu stehen. Sie haften in so einem Fall unbegrenzt mit ihrem persönlichen Vermögen. Viele Unternehmen sichern ihre Führungskräfte deshalb mit einer D&O-Versicherung ab, zum Beispiel der D&O-Entscheiderhaftpflicht von Zurich.

Entscheider haften auch für Fehler von Kollegen

In Deutschland ist dieser Schutz besonders wichtig, weil für Leitungsgremien gesamtschuldnerische Haftung besteht: Entscheider haften also auch für Versäumnisse anderer Mitglieder des Gremiums. Das gilt bereits bei leichtem oder fahrlässigem Fehlverhalten. Zur Hauptzielgruppe zählen dementsprechend Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Verwaltungsräte eines Unternehmens. Empfehlenswert ist die Entscheiderhaftpflicht außerdem für leitende Angestellte, Interimsmanager, Stellvertreter von Entscheidern sowie Compliance- und andere Fachbeauftragte.

Natürlich wird angesichts der Risiken schnell die Frage nach der angemessenen Deckungssumme gestellt. Die ist aber nicht pauschal zu beantworten. Faustregeln wie 20 Prozent des Umsatzes helfen nicht weiter, da sie die individuellen Risiken des Geschäftsmodells nicht berücksichtigen. Punkte, auf die es im Einzelnen ankommt, sind zum Beispiel typische Branchenrisiken, die Investorenstruktur, die Internationalität des Geschäftsmodells, die Qualität des vorgeschalteten Risikomanagements und einiges mehr.

Das bietet die Zurich Entscheiderhaftpflicht

Grundsätzlich bietet sich für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro immer die D&O-Entscheiderhaftpflicht von Zurich an. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen – ohne dass dabei Gesellschaftsanteile des Versicherten angerechnet werden, wie es bei anderen Versicherungen oft üblich ist.

Ebenfalls wichtig: Die Entscheiderhaftpflicht enthält eine Nachmeldefrist von zwölf Jahren. Damit sind Führungskräfte auch gegen Ansprüche geschützt, die erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses angemeldet werden. Mehr Schutz geht nicht – detaillierte Produktinfos findest du auch im Maklerweb!

Headerbild: ©Zurich

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