Darum ist eine Vertrauensschaden-Versicherung so wichtig für Deine Kunden

Vertrauen ist gut, Absicherung ist besser. Dennoch besitzen nur ca. 8 Prozent der Unternehmen eine Vertrauensschadenversicherung. Warum deine Kunden unbedingt eine solche Versicherung brauchen.

„Ach, ich vertraue meinen Mitarbeitern“ oder „Kann bei uns nicht passieren, wir haben alles unter Kontrolle“ sind sicherlich die häufigsten Antworten deiner Kunden, die du bekommst, wenn das Thema Vertrauensschadenversicherung auf den Tisch kommt. Schließlich stellt niemanden jemanden ein, dem er nicht vertraut.

Leider sieht die Realität häufig anders aus.

Betrug, Untreue, Unterschlagung: Straftaten am Arbeitsplatz bringen nicht nur das Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter ins Wanken.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität. Wenngleich die Anzahl von Schäden durch externe Täter aufgrund der erfolgreichen Betrugsmaschen wie Bestellerbetrug, Fake-President oder payment diversion weiter stark zunehmen, so geht der überwiegende Anteil der Schäden weiterhin auf das Konto von sogenannten Innentätern. Der Bedarf an Vertrauensschadenversicherungen ist entsprechend groß, gerade Mittelständler wähnen sich aber – ungeachtet der steigenden Wahrscheinlichkeit das Schäden aufgrund des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes entdeckt werden – in trügerischer Sicherheit.

Und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen trauen ihren Mitarbeitern oft nicht zu, dass diese betrügen oder dem Unternehmen auf andere Art und Weise absichtlich schaden wollen. Das ist aber ein Trugschluss, weiß Rechtsanwalt Martin Grewe, Experte für Vertrauensschadenversicherung bei der Zurich Gruppe Deutschland: „Der Vertrauensbonus in die eigenen Mitarbeiter ist oft enorm. Viele überschätzen aber auch ihre bereits eingesetzten Kontrollmaßnahmen. Dabei ist keine Kontrolle so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte. Und wer sollte Sicherheitslücken im Unternehmen besser kennen, als die eigenen Mitarbeiter?“

„Wer die unternehmensinternen Kontrollmechanismen ergänzen möchte, ist mit einem individuellen Konzept einer Vertrauensschadenversicherungen auf der sicheren Seite“, sagt Grewe und richtet sich speziell an Mittelständler: „Kriminelle Energie entsteht auch da, wo niemand sie vermutet – sogar in kleinen Unternehmen wie Handwerksbetrieben mit zwei, drei Mitarbeitern. Hier ist auch die Zusammenarbeit mit Dritten ein unterschätztes Sicherheitsrisiko. Selbst wenn ein Delikt aufgedeckt wird: In den meisten Fällen ist der Schaden längst eingetreten. Dann sind Gelder oft auf Nimmerwiedersehen verschwunden.“

Erklärfilm: Vertrauensschadenversicherung

Sicherungsmaßnahmen und ihre Schwachstellen

Der Rechtsanwalt rät, das Unternehmen sowohl mit präventiven Maßnahmen als auch mit einer Vertrauensschadenversicherung zu schützen. Beispielsweise könne das „Vier Augen“-Prinzip bei Zahlungsvorgängen sowie laufende Rentabilitäts- und Liquiditätsbetrachtungen helfen, unübliche Geldabflüsse aufzudecken. „Sie haben aber auch Schwachstellen. Gerade langjährige Mitarbeiter finden hier Wege, solche Hürden zu umgehen oder für sich zu nutzen.“

Eine Vertrauensschadenversicherung fängt daher Vermögensschäden auf, die trotz aller Sicherungsmaßnahmen durch kriminelle Handlungen von internen und externen Vertrauenspersonen entstehen und erhält so die Liquidität des Unternehmens. Außerdem beteiligt sich die Versicherung im Fall eines Image-Schadens an den PR-Kosten.

Gefahr durch außenstehende Dritte

Vertrauensschadenversicherung fängt auch Schäden auf, die durch Straftaten außenstehender Dritte begangen werden in der Absicht sich auf Kosten des versicherten Unternehmens zu bereichern. Das betrifft in der Praxis insbesondere Betrug in Form gefälschter Rechnungen oder Bestellungen sowie Täuschung mittels falscher Identitäten.

Last but not least

Seit dem 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es soll Hinweisgeber vor Repressalien schützen und das Whistleblowing insgesamt vereinfachen durch z. B. verpflichtende Meldestellen und der Pflicht Hinweisen nachgehen zu müssen. Betroffen sind bis Ende 2023 bereits alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Der Branchenverband GDV rechnet kurzfristig mit einem Anstieg der Vertrauensschäden. Damit ist jetzt ein guter Zeitpunkt sich für eine Vertrauensschadenversicherung zu entscheiden. Zurich bietet sogar die Möglichkeit einer Rückwärtsdeckung für bereits verursachte aber bei Vertragsbeginn noch nicht entdeckte Schäden.

Headerbild: © zurich

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