Selbstständige und Altersvorsorge: Tipps für deine Beratung

Selbstständige müssen sich in der Regel um ihre Altersvorsorge selbst kümmern. Dazu gibt es zahlreiche Möglichkeiten – insofern ist diese Zielgruppe für eine Beratung meist sehr offen. Hier einige Tipps, was du im Kundengespräch beachten solltest.

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat im Alter lediglich seine eigenen Rücklagen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Bevor du deinen selbstständigen Kundinnen und Kunden Vorsorgemodelle wie beispielsweise die Basisrente erläuterst, ist es ratsam, erst einmal abzuklären, ob der oder die Betreffende vielleicht doch pflichtversichert ist. Das ist zum Beispiel bei allen Handwerkern der Fall, die in zulassungspflichtigen Gewerken tätig sind.

Selbstständige und die gesetzliche Rentenversicherung

Andere Selbstständige zahlen freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, um sich zumindest eine Grundversorgung im Alter zu verschaffen. So können sich etwa Künstler, freie Journalisten, Hebammen oder Coaches über ein berufsständisches Versorgungswerk gesetzlich rentenversichern. Wie bei allen anderen wird diese Rente im Alter aber bei weitem nicht ausreichen. Hier gehst du also am besten wie bei der Beratung von Kunden mit Festanstellung vor, sprich: Ermittlung des Finanzbedarfs, Größe der zu erwartenden Rentenlücke, Erstellung eines Risikoprofils und dazu passend die Angebotserstellung möglicher Vorsorgelösungen.

Anders sieht es bei Selbstständigen aus, die ihren Ruhestand komplett aus eigenen Mitteln finanzieren müssen. Hier geht es nicht ums Schließen einer Rentenlücke, sondern um umfassende Vorsorge. Für solche Selbstständigen kannst du zum Beispiel die 2005 eingeführte Basisrente (auch: Rürup-Rente) ins Spiel bringen.

Diese Vorteile bietet die Basisrente

Bei dieser Vorsorgeart lassen sich die Beiträge zur privaten Altersvorsorge (etwa in Form einer privaten Rentenversicherung, einer Fondspolice oder eines Fondssparplans) steuerlich absetzen. Durch diese staatliche Förderung sinken die Aufwendungen deines Kunden für die Absicherung des Lebensabends ganz erheblich. Und mit dem beschlossenen Entlastungspaket der Bundesregierung wird die Basisrente noch ein Stück attraktiver. Seit diesem Jahr sind die Beiträge nämlich zu 100 Prozent absetzbar (dies war eigentlich erst für 2025 vorgesehen). Die Höchstbeträge für Aufwendungen zur Altersvorsorge liegen 2023 bei 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Hier kannst Du direkt Rechnen und die Steuervorteile sehen.

Wichtig für deine Beratung: Achte darauf, dass die Vorsorgeprodukte möglichst viel Flexibilität erlauben. Anders als bei Angestellten schwanken die Einnahmen von Selbstständigen oft ziemlich stark. Deshalb sollte es möglich sein, die Beitragshöhe jeweils anzupassen – bis zur Höchstgrenze, wenn das Geschäft gut läuft und einer spürbaren Reduzierung, beziehungsweise Stundung in mauen Zeiten. Auch sollte die Wahl zwischen einem teilweisen Kapitalschutz von 80 oder 50 Prozent und einer reinen Fondsanlage möglich sein. So können Kunden selbst entscheiden, wie offensiv sie ihre Anlagestrategie ausrichten wollen oder ob überhaupt Garantien gewünscht sind.

Ein weiterer Pluspunkt der Basisrente besteht darin, dass sie quasi einen Insolvenzschutz bietet: Das angesparte Kapital darf nicht auf das neue Bürgergeld (früher Hartz IV) angerechnet werden. Auch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich. Zu den Angeboten von Zurich findest du hier im Maklerweb nähere Informationen.

Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch

Headerbild: © Adobe Stock / pikselstock

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