Der Einsatz von Newslettern gehört zu den wirksamsten Marketing-Maßnahmen – vorausgesetzt, du findest die richtige Ansprache und lieferst deinen Kunden einen echten Informations-Mehrwert. Wie du das hinbekommst und was es rechtlich zu beachten gilt, erfährst du hier.
Newsletter, die im Aufbau oder inhaltlich lieblos gemacht sind, haben in der Regel miese Öffnungsraten. Sie werden entweder gar nicht gelesen oder gehen in der Masse an E-Mails schlicht unter. Wie so oft im Leben, entscheidet auch hier der erste Eindruck, sprich: der Blick des Empfängers auf die Betreffzeile.
Zugegeben: Viele Zeichen stehen dir nicht zur Verfügung, um gleich in der ersten Zeile Interesse zu wecken. Mehr als 35 sollten es nicht sein. Die Mühe, eine interessante Formulierung zu finden, lohnt sich aber, ist die Betreffzeile doch so etwas wie der Türöffner zum Newsletter.
Nicht unterschätzen: Betreffzeile öffnet dir die Tür zum Kunden
Goldene Regel: Der Empfänger muss den Eindruck gewinnen, dass er einen Nutzen davon hat, wenn er die Mail mit dem Newsletter öffnet. „Zehn Top-Tipps zur Geldanlage“ oder „Rente: Hast du richtig vorgesorgt?“ könnten zwei Beispiele sein. Auch immer gut: den Empfänger persönlich ansprechen. Studien haben ergeben, dass Betreffzeilen mit personalisierter Ansprache eine 50 Prozent höhere Klickquote haben als allgemein formulierte Zeilen. Andererseits sollte man die Personalisierung nicht inflationär verwenden – wenn jede Betreffzeile durchgehend personalisiert ist, verpufft die Wirkung irgendwann.
Nach der Betreffzeile sollte auch der Einstieg (Preheader oder Kopfzeile) so formuliert sein, dass er zum Weiterlesen des Newsletters und der folgenden Texte animiert. Außerdem solltest du Wert auf eine interessante Themenauswahl legen. Dabei muss es nicht immer um dein Kerngeschäft als Makler gehen – das Informationsinteresse des Kunden sollte vielmehr im Vordergrund stehen. Hast du beispielsweise Handwerker unter deinen Gewerbekunden? Links zu Newsportalen aus der jeweiligen Branche bringen dem Empfänger einen Mehrwert, auch wenn es nicht um Finanz- oder Versicherungsthemen geht. In diesem Zusammenhang kannst du auch Click-to-Action-Buttons setzen („Hier mehr Infos“, „Klick hier für alle Details“ und so weiter). Das erhöht die Chance, dass der Empfänger den Link anklickt.
ier gibt es kostenlose Unterstützung für deinen Newsletter
Newsletter sind auch deshalb ein so beliebtes Marketinginstrument, weil sie nichts oder nur wenig kosten. Im Netz findest du zahlreiche Tools, die bei der Erstellung deines Newsletters helfen. Neben kostenpflichtigen Versionen gibt es auch Gratis-Tools, die qualitativ vollkommen in Ordnung sind.
Je nachdem, wie hoch deine Ansprüche an deinen Newsletter sind, können dennoch ein paar Kosten anfallen. Vielleicht brauchst du einen oder mehrere Freelancer, die sich ums Texten und um die optische Gestaltung kümmern. Medienagenturen bieten solche Dienstleistungen im Komplettpaket an. Möglicherweise lohnt es sich, solche Dienste in Anspruch zu nehmen. Du müsstest die Ausgaben einfach mal gegen die Zeit abwägen, die es dich kosten würde, alles selbst zu erledigen.
Im Grunde kannst du dir diese Ausgaben aber komplett sparen. Zurich arbeitet mit der Marketingplattform digidor zusammen. Mit digidor kannst du das dort integrierte E-Mail-Marketing-System gratis nutzen. Der Vorteil: Das System liefert sowohl Technik als auch Inhalte – und du bleibst bei deinen Kunden automatisch dauerhaft präsent.
Zum Schluss noch einige rechtliche Hinweise. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie des Telemedien- und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. So müssen Empfänger eines Newsletters ausdrücklich einwilligen, in den Verteiler aufgenommen zu werden und das gleich doppelt: nach der Eingabe seiner Daten und ein zweites Mal über einen Link, den er per E-Mail erhält. Man spricht hier vom sogenannten Double-Opt-In-Verfahren. Bei der Anmeldung dürfen nur notwendige Daten wie Name und E-Mail-Adresse abgefragt werden. Außerdem muss jeder Newsletter einen Link zur Abmeldung enthalten. Und: Wie bei jeder Website ist auch im Newsletter ein Impressum Pflicht.
Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch