Als ob man nicht schon genug Aufwand mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hätte – jetzt auch noch das: Wer auf seiner Website Google Fonts nutzt, begeht damit womöglich unwissentlich einen Datenschutzverstoß. Das machen sich einige Abmahnanwälte zu Nutze und verschicken massenhaft Abmahnschreiben, inklusive Gebührenforderungen im niedrigen dreistelligen Bereich. Was sollten Maklerinnen und Makler jetzt tun?
Lokal oder remote – das ist die Frage
Kurz zum Hintergrund: Google Fonts ist eine digitale und frei verfügbare Sammlung von mehr als 1.400 Schriftarten, die auf vielen Websites verwendet wird. Dazu können die benötigten Schriftarten sowohl lokal heruntergeladen und auf dem Server gespeichert als auch remote genutzt werden. Im ersten Fall bist du auf der sicheren Seite, da kann nichts passieren. Anders sieht es bei der Remote-Nutzung aus.
Bei dieser Verwendungsform von Google Fonts werden nämlich personenbezogene Daten jedes Website-Besuchers an Google weitergeleitet, zum Beispiel seine IP-Adresse. Und das ist ein Datenschutzverstoß, wie das Landgericht München 2022 festgestellt hat (Aktenzeichen 3 O 17493/20).
Das Problem: Viele Website-Betreiber sind sich nicht im Klaren darüber, ob und welche Version von Google Fonts sie nutzen. Um das festzustellen, bieten beispielsweise die Spezialisten der Plattform e-recht24.de eine Art Scanner an, mit dem du prüfen kannst, ob deine Website bezüglich Google Fonts DSGVO-konform eingerichtet ist. Sollte das nicht der Fall sein, bist du gut beraten, diesen Zustand schleunigst zu ändern. Wie du dabei vorgehst, haben sie bei e-recht24.de ebenfalls ganz gut erklärt.
So reagierst du auf eine Abmahnung
Was ist aber zu tun, wenn bereits eine Abmahnung auf dem Schreibtisch gelandet ist? Zunächst einmal: „Die Abmahnung einer – auch unbewussten – Weitergabe von IP-Adressen ist häufig rechtmäßig“, stellt Fachanwalt Björn Jöhnke fest. In einem solchen Fall rät er, „in den sauren Apfel zu beißen und die Abmahnung zu erledigen“. Allerdings, so der unter anderem auf IT-Recht spezialisierte Jurist: „Eine Abmahnung sollte stets im Einzelfall juristisch überprüft werden. Denn es sind nicht nur rechtmäßige Abmahnungen im Umlauf, sondern auch unrechtmäßige.“ So kann bei Massenabmahnungen bereits durch das massenhafte Verschicken ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Weitere Tipps wie du grundsätzlich mit Abmahnungen umgehst, findest du hier.
Von Pfefferminzia, Autor René Weihrauch